Wer aus dem Bürgergeld heraus gründet, kann bis zu 24 Monate Einstiegsgeld erhalten. Das Jobcenter will dafür einen tragfähigen Businessplan sehen, hier erstellen Sie ihn.
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist ein Zuschuss des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Ihr Sachbearbeiter entscheidet nach Aktenlage, und die wichtigste Unterlage ist ein überzeugender Businessplan mit realistischer Umsatz- und Kostenplanung.
| Förderhöhe | Bis ca. 50% des Regelbedarfs, bis zu 24 Monate (Ermessensleistung) |
| Voraussetzung | Bürgergeld-Bezug, hauptberufliche Gründung (mind. 15 Std./Woche) |
| Pflichtunterlagen | Businessplan + Kapitalbedarfsplan + oft fachkundige Stellungnahme |
| Extra | Zusätzlich möglich: Zuschuss/Darlehen für Sachmittel bis 5.000 € (§ 16c SGB II) |
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Das Einstiegsgeld ist die Gründungsförderung für Menschen im Bürgergeld-Bezug. Hier erfahren Sie, wie hoch die Förderung ausfällt, welche Voraussetzungen gelten, wie der Antrag beim Jobcenter abläuft und warum der Businessplan über Erfolg oder Ablehnung entscheidet.
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist ein Zuschuss des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen oder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt, überbrückt die einkommensschwache Anlaufphase und muss nicht zurückgezahlt werden.
Eine feste gesetzliche Höhe gibt es nicht. In der Praxis orientiert sich das Jobcenter am Regelbedarf und zahlt häufig einen Zuschlag von rund 50 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes, gestaffelt nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft. Die Förderung kann für bis zu 24 Monate bewilligt werden. Weil alles im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ist ein überzeugender Businessplan der entscheidende Hebel, um überhaupt und in guter Höhe gefördert zu werden.
Das Einstiegsgeld richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeld. Diese Punkte müssen erfüllt sein:
Anders als beim Gründungszuschuss gibt es kein bundesweit einheitliches Formular, jedes Jobcenter handhabt das Verfahren etwas anders. Der rote Faden ist aber überall gleich:
Neben dem Einstiegsgeld, das Ihren Lebensunterhalt sichert, gibt es einen zweiten Fördertopf: Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II. Damit kann das Jobcenter Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Anschaffungen gewähren, etwa Werkzeug, Maschinen, einen Laptop oder eine Erstausstattung, bis zu einem Betrag von 5.000 €.
Grundlage für diese Bewilligung ist der Kapitalbedarfsplan in Ihrem Businessplan. Genau deshalb listet unser Plan Ihre geplanten Investitionen sauber auf, sodass Sie beide Töpfe, Einstiegsgeld und Sachmittel, aus einer stimmigen Unterlage heraus beantragen können.
Weil das Einstiegsgeld eine reine Ermessensleistung ist, entscheidet die Qualität Ihrer Unterlagen. Diese Fehler kosten am häufigsten die Förderung:
Unser Businessplan rechnet Umsatz und Kosten Monat für Monat durch und weist den Punkt aus, ab dem Ihr Einkommen die Hilfebedürftigkeit verringert. Das ist genau das Argument, das der Sachbearbeiter sehen will.
Ehrlich gesagt: Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Ein professioneller Businessplan ist Ihr stärkstes Argument gegenüber dem Sachbearbeiter. Manche Jobcenter verlangen zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme (IHK/Steuerberater), unseren Plan reichen Sie dort einfach ein.
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