Förderung

Businessplan für das Einstiegsgeld vom Jobcenter

Wer aus dem Bürgergeld heraus gründet, kann bis zu 24 Monate Einstiegsgeld erhalten. Das Jobcenter will dafür einen tragfähigen Businessplan sehen, hier erstellen Sie ihn.

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Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist ein Zuschuss des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Ihr Sachbearbeiter entscheidet nach Aktenlage, und die wichtigste Unterlage ist ein überzeugender Businessplan mit realistischer Umsatz- und Kostenplanung.

Auf einen Blick
Förderhöhe Bis ca. 50% des Regelbedarfs, bis zu 24 Monate (Ermessensleistung)
Voraussetzung Bürgergeld-Bezug, hauptberufliche Gründung (mind. 15 Std./Woche)
Pflichtunterlagen Businessplan + Kapitalbedarfsplan + oft fachkundige Stellungnahme
Extra Zusätzlich möglich: Zuschuss/Darlehen für Sachmittel bis 5.000 € (§ 16c SGB II)

Das will Ihr Jobcenter im Businessplan sehen

  • Klare Beschreibung von Geschäftsidee und Angebot
  • Nachweis, dass das Einkommen den Bürgergeld-Bezug beendet
  • Realistische Umsatz- und Kostenplanung Monat für Monat
  • Ihre Qualifikation und Erfahrung als Gründer
  • Kapitalbedarf und wie er gedeckt wird

Businessplan für das Einstiegsgeld erstellen

Fragen beantworten, kostenlose Vorschau ansehen, den fertigen Businessplan mit Finanzplan als PDF, Word und Excel erhalten.

Ihr Vorhaben

Zwei kurze Fragen zum Einstieg. Danach geht es Schritt für Schritt weiter.

E-Mail-Adresse

Wohin sollen Vorschau und fertiger Businessplan gesendet werden?

Ihre Geschäftsidee

Beschreiben Sie kurz, was Sie vorhaben. 2 bis 3 Sätze reichen.

Schreiben Sie einfach, wie Sie es einem Bekannten erzählen würden. Perfekte Formulierungen sind nicht nötig.

Standort & Einzugsgebiet

Wo sind Sie tätig und wen erreichen Sie? Das steuert unsere Markt- und Wettbewerbsrecherche.

Rechtsform & Team

Wie gründen Sie? Falls Sie noch unsicher sind, wählen Sie einfach die wahrscheinlichste Option.

Der Plan begründet die Wahl und nennt die wichtigsten Folgen (Haftung, Steuern, Formalitäten).

Wichtig für Förderungen: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld setzen eine hauptberufliche Gründung voraus.

Ihr Gründerprofil

Warum können gerade Sie das? Ausbildung, Berufserfahrung, besondere Kenntnisse.

Amt und Bank prüfen, ob der Gründer zum Vorhaben passt. Stichpunkte reichen, wir formulieren daraus das Kapitel.

Kapital & Zweck

Die wichtigste Frage: Wofür brauchen Sie den Plan? Danach richten wir Aufbau und Finanzteil aus.

Der Plan wird auf die Prüfkriterien genau dieses Empfängers zugeschnitten.

Grobe Posten reichen. Daraus entsteht der Investitions- und Kapitalbedarfsplan.

Angebot & Preise

Was verkaufen Sie, und zu welchem Preis? Grobe Angaben genügen, der Finanzplan wird daraus hergeleitet.

Nennen Sie 2 bis 5 Kernangebote mit ungefähren Preisen. Wenn Sie Mengen abschätzen können (Kunden pro Tag, Aufträge pro Monat), umso besser.

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Einstiegsgeld beantragen: der komplette Ratgeber

Das Einstiegsgeld ist die Gründungsförderung für Menschen im Bürgergeld-Bezug. Hier erfahren Sie, wie hoch die Förderung ausfällt, welche Voraussetzungen gelten, wie der Antrag beim Jobcenter abläuft und warum der Businessplan über Erfolg oder Ablehnung entscheidet.

Was ist das Einstiegsgeld und wie hoch fällt es aus?

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist ein Zuschuss des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen oder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt, überbrückt die einkommensschwache Anlaufphase und muss nicht zurückgezahlt werden.

Eine feste gesetzliche Höhe gibt es nicht. In der Praxis orientiert sich das Jobcenter am Regelbedarf und zahlt häufig einen Zuschlag von rund 50 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes, gestaffelt nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft. Die Förderung kann für bis zu 24 Monate bewilligt werden. Weil alles im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ist ein überzeugender Businessplan der entscheidende Hebel, um überhaupt und in guter Höhe gefördert zu werden.

Wer bekommt Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeld. Diese Punkte müssen erfüllt sein:

  • Sie beziehen Bürgergeld (ALG II), nicht Arbeitslosengeld I.
  • Sie werden hauptberuflich selbstständig, in der Regel mit mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Die Selbstständigkeit ist geeignet, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder spürbar zu verringern.
  • Das Vorhaben ist tragfähig, nachgewiesen durch Businessplan und Finanzplan.

So läuft der Antrag beim Jobcenter

Anders als beim Gründungszuschuss gibt es kein bundesweit einheitliches Formular, jedes Jobcenter handhabt das Verfahren etwas anders. Der rote Faden ist aber überall gleich:

  • Frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft suchen und die Gründungsabsicht anzeigen.
  • Businessplan mit Finanzplan erstellen und einreichen (das übernehmen wir hier für Sie).
  • Antrag auf Einstiegsgeld stellen, oft zusammen mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle.
  • Bewilligung abwarten und erst dann bzw. wie abgestimmt das Gewerbe anmelden.

Zusätzliche Sachmittel: bis zu 5.000 € nach § 16c SGB II

Neben dem Einstiegsgeld, das Ihren Lebensunterhalt sichert, gibt es einen zweiten Fördertopf: Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II. Damit kann das Jobcenter Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Anschaffungen gewähren, etwa Werkzeug, Maschinen, einen Laptop oder eine Erstausstattung, bis zu einem Betrag von 5.000 €.

Grundlage für diese Bewilligung ist der Kapitalbedarfsplan in Ihrem Businessplan. Genau deshalb listet unser Plan Ihre geplanten Investitionen sauber auf, sodass Sie beide Töpfe, Einstiegsgeld und Sachmittel, aus einer stimmigen Unterlage heraus beantragen können.

Häufige Stolpersteine und wie Sie sie umgehen

Weil das Einstiegsgeld eine reine Ermessensleistung ist, entscheidet die Qualität Ihrer Unterlagen. Diese Fehler kosten am häufigsten die Förderung:

  • Die Gründung wird angemeldet, bevor der Antrag entschieden ist.
  • Der Businessplan bleibt an der Oberfläche, die Tragfähigkeit ist nicht nachvollziehbar.
  • Der Finanzplan zeigt nicht, ab wann der Bürgergeld-Bezug endet oder sinkt.
  • Es wird eine geforderte fachkundige Stellungnahme nicht beigebracht.

Unser Businessplan rechnet Umsatz und Kosten Monat für Monat durch und weist den Punkt aus, ab dem Ihr Einkommen die Hilfebedürftigkeit verringert. Das ist genau das Argument, das der Sachbearbeiter sehen will.

Ehrlich gesagt: Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Ein professioneller Businessplan ist Ihr stärkstes Argument gegenüber dem Sachbearbeiter. Manche Jobcenter verlangen zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme (IHK/Steuerberater), unseren Plan reichen Sie dort einfach ein.

Das erhalten Sie

Businessplan als PDF

Vollständiger Plan mit Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und allen Kapiteln, fertig zum Einreichen.

Word-Dokument zum Bearbeiten

Der komplette Plan als DOCX, damit Sie jederzeit selbst Änderungen vornehmen können.

Finanzplan als Excel

Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung über 3 Jahre, mit allen Annahmen, nachvollziehbar aufgebaut.

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