Vom Gesellen zum eigenen Betrieb: Für Bank, Gründungszuschuss oder Meistergründungsprämie brauchen Sie einen Plan mit sauberer Stundensatzkalkulation. Hier entsteht er, ohne Berater-Honorar.
Handwerker haben volle Auftragsbücher, aber die Gründung scheitert oft am Papierkram. Dabei sind die Chancen selten so gut wie jetzt: Fachkräftemangel, Nachfolgewelle, volle Nachfrage. Ihr Businessplan muss vor allem eines zeigen: dass Ihr Stundensatz Ihre Kosten trägt und am Ende ein Unternehmerlohn übrig bleibt.
| Typische Gründungskosten | Fahrzeug, Werkzeug, Maschinen: 20.000 bis 100.000 €, Übernahme oft attraktiv |
| Wichtigste Kennzahl | Kalkulierter Stundenverrechnungssatz vs. verrechenbare Stunden pro Jahr |
| Häufige Förderwege | Meistergründungsprämie (je nach Bundesland), KfW, Bürgschaftsbank, Gründungszuschuss |
| Formales | Handwerksrolle, je nach Gewerk Meisterpflicht oder zulassungsfrei |
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Vom Gesellen oder Meister zum eigenen Betrieb: Was Ihr Businessplan leisten muss, wie Sie den Stundensatz richtig kalkulieren und welche Förderungen speziell im Handwerk offenstehen.
Im Handwerk ist der kalkulierte Stundenverrechnungssatz die wichtigste Zahl des ganzen Plans. Viele Gründer setzen ihn zu niedrig an, weil sie vom Bruttolohn eines Gesellen ausgehen. Das reicht nicht: Der Satz muss alle Kosten tragen, nicht nur den Lohn, sondern auch Fahrzeug, Werkzeug, Versicherungen, Büro, unproduktive Zeiten und am Ende einen Unternehmerlohn für Sie selbst.
Der Schlüssel sind die verrechenbaren Stunden pro Jahr. Von den rund 2.000 Jahresarbeitsstunden sind nur etwa 1.300 bis 1.500 tatsächlich beim Kunden abrechenbar, der Rest geht für Angebote, Fahrten, Verwaltung und Urlaub drauf. Unser Finanzplan macht diese Herleitung transparent, damit Ihr Stundensatz auskömmlich ist und die Bank die Kalkulation nachvollziehen kann.
Angesichts der Nachfolgewelle im Handwerk ist die Übernahme eines bestehenden Betriebs oft attraktiver als die Neugründung: eingeführter Name, bestehender Kundenstamm, eingespieltes Team und vorhandene Ausstattung. Dafür fällt ein Kaufpreis an, der finanziert werden muss.
Beide Wege bildet Ihr Businessplan ab. Geben Sie im Formular einfach an, ob Sie neu gründen oder übernehmen. Bei der Übernahme behandelt der Plan Kaufpreis, übernommene Kunden und Mitarbeiter sowie die Finanzierung.
Ob Sie einen Meisterbrief brauchen, hängt vom Gewerk ab. Zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A (etwa Elektro, SHK, Maurer, Tischler) erfordern den Meister oder einen angestellten Betriebsleiter mit Meisterqualifikation, alternativ die Altgesellenregelung. Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B) sind ohne Meister möglich. In jedem Fall steht der Eintrag in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer an.
Neben den allgemeinen Wegen (Gründungszuschuss, KfW, Bürgschaftsbank) gibt es im Handwerk eine Besonderheit: die Meistergründungsprämie. Mehrere Bundesländer zahlen Meistern für die Gründung oder Übernahme eines Betriebs eine Prämie von je nach Land etwa 5.000 bis 15.000 €. Voraussetzung ist fast immer ein tragfähiges Gründungskonzept, also genau der Businessplan, den Sie hier erstellen.
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