Meisterbrief in der Tasche, Salon im Kopf? Für Gründungszuschuss, Bankkredit oder Ihre eigene Planung: hier entsteht Ihr vollständiger Businessplan mit Zahlen, die zu Ihrem Standort passen.
Ob eigener Salon, Stuhlmiete oder mobiler Friseurservice: Wer sich im Friseurhandwerk selbstständig macht, braucht für Amt und Bank einen Businessplan mit realistischer Auslastungs- und Preiskalkulation. Unser System recherchiert dazu die Wettbewerbssituation an Ihrem Standort und übliche Preise Ihrer Region.
| Typische Gründungskosten | Saloneinrichtung 15.000 bis 80.000 €, Stuhlmiete deutlich günstiger |
| Wichtigste Kennzahl | Auslastung x Durchschnittsbon: die Herleitung muss stimmen |
| Häufige Förderwege | Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Meistergründungsprämie (je nach Bundesland) |
| Formales | Meisterpflicht bzw. Betriebsleiterregelung, Eintrag in die Handwerksrolle |
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Vom Meisterbrief zum eigenen Salon: Was in einen überzeugenden Friseur-Businessplan gehört, welche Zahlen Bank und Amt sehen wollen und welche Gründungsform zu Ihnen passt.
Der Kapitalbedarf Ihres Vorhabens hängt stark davon ab, wie Sie starten. Ein eigener Salon mit Einrichtung ist die klassische, aber teuerste Variante. Stuhlmiete (Sie mieten einen Bedienplatz in einem bestehenden Salon) und der mobile Friseurservice kommen mit einem Bruchteil des Kapitals aus, haben aber andere Grenzen bei Umsatz und Wachstum.
Ihr Businessplan sollte die gewählte Form klar begründen und die Zahlen entsprechend abbilden. Im Formular geben Sie einfach an, wie Sie arbeiten, der Plan rechnet dann mit den passenden Kosten- und Investitionsblöcken.
Banken und die fachkundige Stelle für den Gründungszuschuss schauen bei Friseurbetrieben zuerst auf die Umsatzherleitung. Und die steht und fällt mit zwei Größen: der realistischen Auslastung Ihrer Bedienplätze und dem Durchschnittsbon je Kunde.
Ein häufiger Fehler ist es, von Anfang an mit voller Auslastung zu rechnen. Seriös ist ein Hochlauf: In den ersten Monaten ist der Salon weniger gebucht, der Kundenstamm wächst erst. Unser Plan bildet diesen Hochlauf ab und leitet den Umsatz nachvollziehbar aus Ihrer Preisliste, den Öffnungszeiten und der Anzahl der Bedienplätze her.
Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig und steht in der Anlage A der Handwerksordnung. Zum Führen eines Salons brauchen Sie deshalb den Meisterbrief, stellen einen Betriebsleiter mit Meisterqualifikation ein oder nutzen die Altgesellenregelung nach § 7b HwO (mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung). Dazu kommt der Eintrag in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer.
Ihr Businessplan geht auf Ihre konkrete Konstellation ein, das ist für Amt und Bank ein wichtiges Signal, dass die formalen Voraussetzungen geklärt sind.
Die häufigsten Wege sind der Gründungszuschuss (aus ALG I), das Einstiegsgeld (aus dem Bürgergeld) und, je nach Bundesland, die Meistergründungsprämie für die Gründung oder Übernahme eines Betriebs. Für alle diese Wege ist ein tragfähiger Businessplan die Grundvoraussetzung. Den erstellen Sie hier, zugeschnitten auf Ihren Salon und Ihren Standort.
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Dieser Service erstellt einen individuellen Businessplan-Entwurf auf Basis Ihrer Angaben und automatisierter Recherche. Er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung. Prüfen Sie alle Zahlen und Annahmen vor dem Einreichen bei Bank, Arbeitsagentur oder Jobcenter und passen Sie sie bei Bedarf an, das Dokument erhalten Sie dafür als bearbeitbare Word- und Excel-Datei.